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Grünbeck-Produkte sind BEG-förderfähig

Bis zu 40 % können private Hauseigentümer, SHK-Fachhandwerker oder TGA-Planer spa­ren

Ein Junge, der sich lächelnd mit einem Wasserglas in der Hand an ein Gerät lehnt.
(Quelle: Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH)
Eine Grafik eines ockerfarbenen Sparschweins.
(Quelle: Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH)

Energie sparen ist wichtig. Nicht nur für die Um­welt, son­dern auch für den Geld­beutel. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, Ei­gen­hei­me und andere Gebäude en­er­gie­ef­fi­zi­ent zu gestalten. Um ent­spre­chen­de Maß­nah­men vor­an­zu­trei­ben, bietet das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz die „Bundesförderung für ef­fi­zi­en­te Gebäudesanierung“ an – kurz BEG.

Was wird gefördert?

Es werden verschiedene Einzelmaßnahmen ge­för­dert. Bei­spiels­wei­se An­la­gen und Kom­po­nen­ten zur Auf­be­rei­tung von Hei­zungs­was­ser (Entgasung, Ent­sal­zung, Ent­här­tung, Kalkschutz etc.) sowie zur Auf­be­rei­tung von Trink­was­ser (Kalk­schutz- und Was­ser­ent­här­tungs­an­la­gen sowie Filter).

Unter welchen Voraussetzungen sind Grünbeck-Produkte förderfähig?

Im Zusammenhang mit dem Einbau von re­ge­ne­ra­ti­ven, en­er­gie­ef­fi­zi­en­ten Wärmeerzeugern – wie z. B. einer elek­trisch betriebenen Wär­me­pum­pe – sind auch Grün­beck-Produkte för­der­fä­hig.

Außerdem können auch Montage- und In­stal­la­ti­ons­kos­ten inklusive der er­for­der­li­chen fach­tech­ni­schen Arbeiten und Materialien sowie Um­feld­maß­nah­men (erforderliche Ar­bei­ten zur Vorbereitung, Um­set­zung und In­be­trieb­nah­me) bezuschusst werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen sowie ge­mein­nüt­zi­ge Ein­rich­tun­gen.